Steuerliche Forschungszulage

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Unser Team vom Förder-Kompass beantragt die steuerliche Forschungszulage für Sie auf Erfolgsbasis. Erhalten Sie bis zu 42% Ihrer F&E-Aufwände vom Staat erstattet.

GE
Als Innovationsunternehmen im Bereich Prototypenbau arbeiten wir bei der Förderung unserer F&E-Vorhaben eng mit Herrn Kovacs vom Förder-Kompass zusammen. Die strukturierte Vorgehensweise, das tiefe Fördermittel-Know-how und die praxisnahe Beratung unterstützen uns und unsere Partner dabei Entwicklungsprojekte erfolgreich fördern zu lassen.
Klaus König
Geschäftsführer, jetzt GmbH
 
jetzt GmbH
GE
Mit Herrn Kovacs vom Förder-Kompass konnten wir unsere F&E-Arbeiten an unserer digitalen Kinderbuchplattform riidmii erfolgreich fördern lassen. Von der Antragstellung bis zur Bewilligung der Forschungszulage überzeugten uns die klare Struktur, die fachliche Tiefe und die sehr engagierte Begleitung. Besonders hervorzuheben ist der erfolgreich geführte Widerspruch, der unsere Förderung gesichert hat.
Stephen John Evans
Geschäftsführung, riidmii GmbH
 
riidmii GmbH
GE
Dank der Unterstützung durch das Team des Förder-Kompass konnten wir uns Fördermittel für Digitalisierungs- und F&E-Projekte unserer Firmengruppe sichern und uns voll auf die inhaltliche Weiterentwicklung konzentrieren.
Simon Rock
Geschäftsführer, Rock Invest Beteiligungs-GmbH
 
Rock Invest Beteiligungs-GmbH

100+ innovative Partner vertrauen unserer Förderberatung

FAQ zur Forschungszulage: Antragsprozess, Fallstricke und Programmwahl

Im FAQ-Bereich von www.forschungszulagenantrag.de (Förder-Kompass) finden Sie im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten, die viele Unternehmen zur Forschungszulage interessieren. Die FAQs sind in der Reihenfolge aufgebaut: von der grundsätzlichen Einordnung über den Antragsprozess bis hin zu Fallstricken und Tipps für die Förderberatung.

Allgemeine Informationen zur Forschungszulage (FZulG)

Wie ist die Forschungszulage steuerlich zu behandeln?

Die Forschungszulage ist ein steuerfreier Ertrag. Sie gehört in der GuV zu den sonstigen betrieblichen Erträgen – nicht zu den Steuern.

  • Der Anspruch entsteht früher, als viele denken: Schon mit Projektabschluss (und geplanter Antragstellung) kann sie bilanziell relevant sein – nicht erst bei Auszahlung.
  • Kapitalgesellschaft ≠ Personengesellschaft: Bei GmbHs & Co. kann aktiviert werden, bei Personengesellschaften läuft es anders. Das wirkt sich direkt auf Jahresabschluss und Kennzahlen aus.

Es sollte genau geprüft werden, welche Kosten förderfähig sind. Gerade bei KI- und Softwareprojekten sind viele Kosten abrechenbar, die intern oft einfach als „normale Entwicklung“ laufen.

Was ist die Forschungszulage – und wie unterscheidet sie sich von klassischen Förderprogrammen?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche FuE-Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Sie funktioniert nicht wie ein klassischer Zuschussbescheid aus Projektförderprogrammen (z. B. ZIM), sondern wirkt über das Steuerverfahren:

  • Sie ist gesetzlich festgeschrieben und liegt keinem befristeteten Förderprogramm zu Grunde
  • Festsetzung über Einkommen- oder Körperschaftsteuer
  • gewinnunabhängig: Auch verlustschreibende Unternehmen können profitieren
  • Übersteigt die Zulage die Steuerschuld, wird der Überschuss ausgezahlt

👉 In der Beratungspraxis von Förder-Kompass ist genau dieser Punkt entscheidend für Start-ups und forschende KMU, die (noch) keine Gewinne erzielen.

Wer kann die Forschungszulage nutzen – und wer ist ausgeschlossen?

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich steuerpflichtige Unternehmen nach EStG/KStG:

  • unabhängig von Branche
  • unabhängig von Rechtsform
  • unabhängig von Unternehmensgröße
  • auch Start-ups, Personengesellschaften und Einzelunternehmer

Harter Ausschluss: Kein Anspruch besteht für „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne des EU-Beihilferechts (AGVO). Das ist kein Auslegungsthema, sondern ein formaler Ausschluss.

👉 Für den KMU-Bonus ist zusätzlich die KMU-Definition nach AGVO maßgeblich – inklusive Partner- und verbundener Unternehmen. Diese Abgrenzung ist in der Praxis häufig komplex und wird bei Förder-Kompass regelmäßig vor Antragstellung geprüft.

Was fördert der Staat konkret – und wie ist „Forschung & Entwicklung“ definiert?

Gefördert werden begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) in drei Kategorien:

  • Grundlagenforschung
  • Industrielle Forschung
  • Experimentelle Entwicklung

Die fachliche Bewertung erfolgt durch die BSFZ anhand eines Prüfleitfadens, der die Kriterien wie Neuartigkeit, technische Unwägbarkeit und Planmäßigkeit konkretisiert.

👉 Wichtig: Nicht jede Innovation ist automatisch FuE. Entscheidend ist die technische Wissenslücke, nicht der wirtschaftliche Nutzen.

Wie hoch ist die Forschungszulage – und warum sprechen viele von „bis zu 42 %“?

Grundformel: Forschungszulage = Fördersatz × Bemessungsgrundlage

Fördersätze:

  • 25 % regulär
  • 35 % für KMU (für Tätigkeiten nach dem 27.03.2024; Antrag im Finanzamtsverfahren)

Maximale Bemessungsgrundlage pro Wirtschaftsjahr (Zeitstaffel):

Zeitraum der Aufwendungen Max. Bemessungsgrundlage Max. Zulage (25 %) Max. Zulage (35 % KMU*)
01.01.2020 – 30.06.20202.000.000 €500.000 €
01.07.2020 – 27.03.20244.000.000 €1.000.000 €
28.03.2024 – 31.12.202510.000.000 €2.500.000 €3.500.000 €
ab 01.01.202612.000.000 €3.000.000 €4.200.000 €

* KMU-Bonus für Tätigkeiten nach dem 27.03.2024

Warum „42 %“?

Für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025 kommt eine 20 %-Gemeinkostenpauschale hinzu. Rechnerisch ergibt sich bei KMU: 35 % × 1,2 = ca. 42 % Effektivwirkung auf die Basisaufwendungen.

Welche Kostenarten sind förderfähig?

Je nach Zeitbezug gelten unterschiedliche Kostenlogiken:

  • Personalkosten (eigenbetriebliche FuE)
  • Auftragsforschung (anteilig)
  • Abschreibungen (AfA) auf bestimmte Wirtschaftsgüter (seit 2024)
  • Gemein- und Betriebskostenpauschale (20 %) bei Vorhaben ab 2026

👉 Die BSFZ prüft Kosten nur plausibel, die Detailprüfung erfolgt beim Finanzamt.

Wie werden Personalkosten berücksichtigt?

Förderfähig ist der Arbeitslohn, soweit Mitarbeitende im begünstigten FuE-Vorhaben eingesetzt sind.

Praxisrelevant:

  • interne Zuordnung von Mitarbeitenden zu FuE-Tätigkeiten
  • Zeiterfassung oder projektbezogene Tätigkeitsnachweise
  • besonders relevant bei Mischrollen (FuE / Nicht-FuE)

👉 In der Beratung von Förder-Kompass ist die saubere Stunden- und Tätigkeitslogik einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren nach der BSFZ-Bescheinigung.

Wie funktioniert Auftragsforschung in der Forschungszulage?

Auftragsforschung wird nicht vollständig, sondern anteilig berücksichtigt:

  • 60 % der Entgelte (für Tätigkeiten bis 27.03.2024)
  • 70 % der Entgelte (für Tätigkeiten nach dem 27.03.2024)
  • ab 2026 ausdrücklich 70 % für EU/EWR-Leistungen

Wichtig sind:

  • saubere Vertragsgrundlage
  • klare Leistungsbeschreibung
  • Fremdvergleich (insb. bei nahestehenden Personen)
Wie werden Eigenleistungen von Einzelunternehmern bewertet?

Wenn kein Arbeitslohn vorliegt, werden Eigenleistungen pauschal pro Stunde angesetzt:

  • 70 €/h für Tätigkeiten nach dem 27.03.2024
  • 100 €/h für Tätigkeiten nach dem 31.12.2025
  • jeweils mit Wochenhöchstgrenzen

Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) sind Gründer-/GF-Aufwände in der FZulG regelmäßig nur dann als Personalkosten ansetzbar, wenn ein lohnsteuerpflichtiges Gehalt gezahlt und der FuE-Anteil nachweisbar zugeordnet wird; Ausschüttungen sind nicht förderfähig.

Welche Rolle spielen Wirtschaftsgüter (AfA) seit 2024?

Seit Wirtschaftsjahren ab 01.01.2024 können Abschreibungen auf bestimmte bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter angesetzt werden, wenn:

  • sie ausschließlich eigenbetrieblich im FuE-Vorhaben genutzt werden
  • sie erforderlich für das Vorhaben sind
  • das Vorhaben nach dem 27.03.2024 begonnen hat

👉 In der Praxis (z. B. Maschinenbau, Medtech, Hardware-FuE) ist das ein zunehmend relevanter Kostenblock.

Wie sieht die Berechnung der Bemessungsgrundlage konkret aus?

Grundschema:

  • förderfähige Löhne
  • plus Eigenleistungen
  • plus anteilige Auftragsforschung
  • minus Kosten, die bereits in anderen Förderprogrammen als Bemessungsgrundlage genutzt wurden (keine Doppelförderung derselben Kostenposition)

Kurzbeispiel (vereinfacht):

Position Betrag Ansatz
Eigenbetriebliche FuE-Löhne850.000 €850.000 €
davon bereits anders gefördert100.000 €–100.000 €
Ansetzbare Löhne750.000 €
Auftragsforschung300.000 €70 % → 210.000 €
Bemessungsgrundlage1.050.000 €

Darauf wird der jeweilige Fördersatz angewendet (25 % / 35 %).

Welche systemischen Nebenbedingungen sollte man kennen?

Wichtige Punkte, die oft erst spät auffallen:

  • keine doppelte Bemessung derselben Kostenposition
  • Beihilfe-Obergrenzen pro Vorhaben/Unternehmen
  • zeitlicher Horizont der BSFZ-Bescheinigung: vergangene Jahre, aktuelles Jahr und bis zu drei volle Folgejahre
  • Festsetzungsfristen: Für ältere Jahre ist entscheidend, dass der BSFZ-Antrag rechtzeitig gestellt wird (Steuerfrist i. d. R. 4 Jahre)

👉 Genau diese Systemlogik wird in der Beratung bei Förder-Kompass frühzeitig mitgedacht, um Förderjahre nicht zu verlieren.

Wann werden Gründer-Aufwände gefördert?

Wenn in einem Startup nur Gründer (1–2 Personen) arbeiten, entscheidet die Förderfähigkeit häufig nicht über den „Fördersatz“, sondern darüber, ob die Gründerleistung als förderfähige Personalkosten anerkannt wird.

Förder-Kompass prüft daher früh, ob ein Gründer angestellt und lohnsteuerpflichtig vergütet ist (wichtig für FZulG und oft für Länderprogramme) oder ob die Programmlogik (z. B. ZIM) die Gründerrolle über eine fremdübliche Projektkostenkalkulation trägt.

Programm Was zählt als „Gründer-Aufwand“? Wann sind Gründer-Aufwände förderfähig? Typischer Stolperstein in Startups Merksatz für Förder-Kompass
ZIM Mitarbeit des Gründers/Geschäftsführers im Projekt als kalkulierbare Personalkosten Ja, wenn der GF aktiv im Projekt mitarbeitet; Kosten nur in Höhe vergleichbarer leitender MA (Fremdvergleich) Gründer kalkulieren zu hoch oder ohne saubere Projektrolle/Arbeitsanteile; GF-Zeitanteil ist faktisch nicht plausibel „Förderfähig, wenn Sie wirklich im Projekt arbeiten – aber nur realistisch und fremdüblich.“
Innovationsförderprogramme der Länder meist „Arbeitnehmerbrutto“ bzw. projektbezogene Personalkosten (programmabhängig) Häufig ja, wenn der Gründer angestellt ist und die Programmregeln die Zuordnung akzeptieren Programme unterscheiden sich stark: Pauschalen/Deckel/Anforderungen; manchmal wird ohne Anstellung wenig anerkannt „Förderfähig oft nur dann stabil, wenn Ihre Gründerrolle als angestellte Projektrolle nachweisbar ist.“
FZulG lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn oder pauschalierte Eigenleistungen (je nach Konstellation) Ja, wenn der Gründer/GF angestellt ist und lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn erhält; reine Entnahmen/Ausschüttungen sind nicht förderfähig Viele Startups zahlen sich (noch) kein Gehalt aus → dann fehlen förderfähige Lohnkosten; Entnahmen ersetzen kein Gehalt „Ohne lohnsteuerpflichtiges Gehalt entsteht oft zu wenig Bemessungsgrundlage – Gehalts-/Strukturentscheidung ist hier zentral.“

Antragsprozess & Fallstricke bei der Forschungszulage

Wie läuft der Antragsprozess zur Forschungszulage wirklich ab?

Der Antragsprozess zur Forschungszulage ist zweistufig – und genau diese Systemlogik ist eine der größten Fehlerquellen.

Stufe 1: BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage)

Hier wird die fachlich-technische Förderfähigkeit geprüft. Bewertet werden insbesondere:

  • Neuartigkeit gegenüber dem Stand der Technik
  • technische Unwägbarkeiten (keine wirtschaftlichen Risiken)
  • Planmäßigkeit (Methodik/Arbeitsplan)
  • sowie eine Plausibilitätsprüfung der Aufwände „dem Grunde nach“ (keine Detail-Belegprüfung)

Stufe 2: Finanzamt (über ELSTER)

Hier wird die steuerliche Förderfähigkeit geprüft:

  • welche Kosten tatsächlich förderfähig sind
  • ob sie zuordenbar und nachweisbar sind
  • ggf. auch im Rahmen einer Betriebsprüfung

Typischer Fallstrick (Förder-Kompass):
Unternehmen argumentieren bei der BSFZ steuerlich – und beim Finanzamt technisch.
Erfolgreich ist die umgekehrte Logik: BSFZ = Technik & Prüfkriterien, Finanzamt = Kostenlogik & Nachweise.

Informationen zur Förderlogik (Fördersätze, Deckel, Kostenarten) finden Sie hier: „Allgemeine Infos zur Forschungszulage (FZulG)“.

Was prüft die BSFZ – und was ausdrücklich nicht?

Die BSFZ prüft ausschließlich, ob Ihr Vorhaben Forschung & Entwicklung im Sinne des FZulG ist.

Im Fokus stehen:

  • Abgrenzung zum Stand der Technik
  • technische Unwägbarkeit
  • Methodik/Arbeitsplan (Planmäßigkeit)
  • klarer Vorhabenszuschnitt

Nicht im Fokus der BSFZ:

  • detaillierte Belege
  • Stundenzettel
  • steuerliche Detailfragen (z. B. Lohnabgrenzung, Fremdvergleich, Doppelförderung, Gruppen-Deckel)

Diese Punkte kommen erst im zweiten Schritt beim Finanzamt. Genau diese Trennung ist die Basis für einen reibungslosen Prozess – und wird in Förder-Kompass-Projekten bewusst als „Zwei-Instanzen-Logik“ aufgesetzt.

Prüft die BSFZ meine Kosten und Belege im Detail?

Nein. Die BSFZ prüft Kosten nicht steuerlich, sondern nur plausibel „dem Grunde nach“ (passen Umfang, Teamgröße, Laufzeit und Aufwand grundsätzlich zusammen, gibt es grobe Widersprüche?).

Die Detailprüfung (Belege, Lohnabgrenzung, Stunden, Verträge, Auftragsforschung, Doppelförderung, verbundenes Unternehmen etc.) erfolgt erst durch das Finanzamt.

Informationen zu Kostenarten und Rechenlogik finden Sie hier: „Allgemeine Infos zur Forschungszulage (FZulG)“.

Was sind die häufigsten Ablehnungsgründe bei der BSFZ?

Aus unserer Erfahrung bei Förder-Kompass sind Ablehnungen selten formal, sondern meist strukturell:

  • zu wenig technische Tiefe („innovativ“ nur behauptet)
  • Unwägbarkeit falsch verstanden (wirtschaftlich statt technisch)
  • fehlende oder zu vage Methodik/Planmäßigkeit
  • Vorhaben wirkt wie Routineentwicklung oder Tagesgeschäft
  • mehrere Vorhaben vermengt (nicht klar bewertbar)
  • Textfelder mit Story gefüllt, aber ohne prüfungsrelevante Kernaussagen

Praktisch bedeutet das: Nicht die „Idee“ entscheidet, sondern ob sie entlang der Kriterien prüfbar beschrieben ist.

Welche formalen Fehler im BSFZ-Portal verursachen unnötige Probleme?

Diese formalen Punkte verursachen in der Praxis häufig Nachfragen, Verzögerungen oder Ablehnungen:

  • Inhalte nicht vollständig in deutscher Sprache
  • Versuch, den Antrag durch Dritte „anstelle des Unternehmens“ einzureichen
  • Missachtung von Zeichenbegrenzungen (zu viel Kontext, zu wenig Prüfkriterien)

Praxis-Hinweis (wichtig für die Zusammenarbeit):
Der Antrag muss durch den Anspruchsberechtigten eingereicht werden; Förder-Kompass unterstützt beim Scoping, Schreiben, Review und Nachforderungsmanagement – aber nicht als Antragsteller.

Informationen zur Zusammenarbeit und Rollenverteilung finden Sie hier: „Ablauf der Förderberatung & Zusammenarbeit“.

Wie lange dauert die BSFZ-Prüfung typischerweise?

In der Praxis liegt die Zeit zwischen Einreichung und Entscheidung häufig bei rund drei Monaten.

Wichtig für die Planung: Nachforderungen können innerhalb dieses Fensters kommen und kurzfristig Ressourcen binden (Technik + Finance + ggf. Steuerberater).

Informationen zur Prozessplanung und Vorbereitung finden Sie hier: „Ablauf der Förderberatung & Zusammenarbeit“.

Was bedeutet „technische Unwägbarkeit“ – und was zählt nicht?

Technische Unwägbarkeit bedeutet: Es ist wissenschaftlich/technisch ungewiss, ob ein Lösungsweg unter definierten Randbedingungen funktioniert.

Beispiele für technische Unwägbarkeit:

  • ob ein Algorithmus unter Randbedingung X stabil konvergiert
  • ob ein Materialmix die Zielwerte (z. B. Temperaturwechselbeständigkeit) erreicht
  • ob Datenqualität/Signal-Rausch-Verhältnis für eine Modellgüte ausreicht

Nicht ausreichend (weil nicht technisch):

  • Markt-/Umsatzrisiken
  • Zeit- oder Budgetdruck
  • organisatorische Unsicherheiten

Förder-Kompass-Formulierungsregel:
„Risiko“ immer als konkrete technische Ungewissheit formulieren – nicht als Projektstress oder Business-Risiko.

Wie grenzt man FuE sauber von Routineentwicklung ab?

Bewährt hat sich eine klare Struktur:

  • Ausgangslage: Stand der Technik (was kann das Bekannte – und warum reicht es nicht?)
  • Weg/Methodik: Experimente, Iterationen, Tests, Prototypen, Messgrößen, Abbruchkriterien
  • Ziel: technisch messbares Ergebnis (nicht nur „wir bauen eine Plattform“)

Wenn diese Dreiteilung fehlt, wirkt ein Vorhaben schnell wie Routineentwicklung – selbst wenn intern echte Entwicklung stattfindet.

Welche Tätigkeiten zählen nicht als FuE und können den Antrag schädigen?

Bestimmte Tätigkeiten sind nicht FuE-Kern (auch wenn sie wichtig sind). Typische Beispiele:

  • Projekt- und Prozessmanagement
  • Zertifizierung, Normierung, Zulassung
  • Patentrecherche, FTO, Anmeldung
  • Schulungen und Einweisungen
  • administrative Tätigkeiten

Wichtig: Diese Tätigkeiten dürfen im Gesamtprojekt vorkommen, müssen aber klar getrennt werden (Arbeitspakete, Zeitlogik, Kostenlogik). Sonst leidet die fachliche Bewertung und später die steuerliche Kostenprüfung.

Sollte man mehrere Vorhaben in einem Antrag bündeln?

In der Praxis: meist nein.

Ein klar geschnittenes Einzelvorhaben ist für Gutachter deutlich besser bewertbar als ein „Projektcluster“. Wenn mehrere Vorhaben vermengt werden, kann der Inhalt als nicht sauber bewertbar wahrgenommen werden.

Förder-Kompass-Best-Practice:
Lieber 1 Vorhaben sauber und prüfbar beschreiben (Scope schneiden), als 3 Themen „irgendwie zusammen“.

Ist eine Nachforderung der BSFZ ein schlechtes Zeichen?

Nein. Eine Nachforderung bedeutet häufig: Das Vorhaben wurde als FuE erkannt, aber einzelne Kriterien sind noch nicht überzeugend belegt.

Praxis-Muster (typisch):

  • Nachforderung nach ca. 4–8 Wochen
  • kurze Frist, z. B. 14 Tage
  • Fristverlängerung möglich, muss aber aktiv beantragt werden

Antwortstrategie (Förder-Kompass-Standard):
Nicht „mehr Text“, sondern bessere Beweisführung:
Stand der Technik schärfen → technische Unwägbarkeit präzisieren → Methodik/Arbeitsplan konkretisieren → Nicht-FuE klar abgrenzen.

Informationen zur Nachforderungsstrategie finden Sie hier: „Ablauf der Förderberatung & Zusammenarbeit“.

Wann ist ein Widerspruch sinnvoll – und wann ein Neuantrag?

Das hängt vom Ablehnungsgrund ab:

  • fehlende Tiefe / unklare Begründung → Widerspruch kann sinnvoll sein
  • falscher Zuschnitt / Vermengung mehrerer Vorhaben → Neuantrag ist oft schneller

Förder-Kompass-Praxis:
Die richtige Entscheidung spart häufig Monate, weil man nicht „gegen die falsche Ursache“ arbeitet.

Informationen zum Vorgehen bei Ablehnung finden Sie hier: „Ablauf der Förderberatung & Zusammenarbeit“.

Wer prüft Stundennachweise – BSFZ oder Finanzamt?

Stundennachweise sind typischerweise ein Finanzamt-Thema. Die BSFZ prüft das Vorhaben fachlich; die Stunden- und Kostenlogik wird steuerlich geprüft.

Wann brauche ich keine Stundenzettel – und welche Alternativen sind zulässig?

Wenn ein Mitarbeitender nachweislich 100 % seiner Arbeitszeit ausschließlich im FuE-Vorhaben tätig ist, sind klassische Stundenzettel in der Praxis nicht zwingend erforderlich.

Sobald Mitarbeitende Mischrollen haben (FuE + andere Tätigkeiten), ist eine saubere Zuordnung nötig, z. B. über:

  • Stundenzettel
  • elektronische Zeiterfassung
  • Ticket-/Projekttools (wenn Projektzeiten eindeutig nachvollziehbar sind)

Eine nachträgliche Rekonstruktion (z. B. aus Kalendern) ist möglich, sollte aber sehr restriktiv genutzt werden.

Informationen zur praktischen Organisation der Nachweise finden Sie hier: „Ablauf der Förderberatung & Zusammenarbeit“.

Praxisbeispiel: Warum wird trotz positiver BSFZ-Bescheinigung gekürzt?

Typischer Fall: Das Vorhaben ist fachlich anerkannt, aber beim Finanzamt werden später nicht-förderfähige Anteile (z. B. Projektmanagement-Stunden) als FuE gebucht.

Ergebnis: Kürzung der Bemessungsgrundlage, obwohl das Vorhaben fachlich FuE ist.

Merksatz (Förder-Kompass):
BSFZ-Bescheid = fachliche Eintrittskarte.
Auszahlung hängt an sauberer Kosten- und Nachweislogik.

Welche typischen Probleme treten beim Finanzamt nach der BSFZ auf?

Häufige Stolperstellen sind:

  • unklare Zuordnung von Lohnkosten
  • fehlende oder widersprüchliche Nachweise
  • externe Dienstleister ohne saubere Vertrags- und Leistungslogik
  • unzulässige Doppelförderung
  • verbundene Unternehmen (Gruppen-Deckel)
  • Geschäftsführer-/Gesellschafter-Konstellationen (Fremdvergleich)
Praxisbeispiel: Externe Entwicklungsleistungen (EU-Ausland)

Beispiel: Externe Aufwendungen 400.000 € (EU-Ausland, z. B. Polen). Diese gelten als Auftragsforschung und werden nur anteilig berücksichtigt.

Im Beispiel ergab sich daraus ein Förderbetrag von 98.000 €.

Praxis-Hinweis: Entscheidend sind Vertrag, Leistungsbeschreibung und klare Abgrenzung zur internen FuE.

Wie funktioniert die Kombination mit anderen Förderprogrammen?

Kombination ist grundsätzlich erlaubt. Aber: Dieselbe Kostenposition darf nur einmal als Bemessungsgrundlage genutzt werden.

Informationen zur Doppelförderungslogik finden Sie hier: „Allgemeine Infos zur Forschungszulage (FZulG)“.

Wann erhalte ich die Forschungszulage ausgezahlt?

Die Verrechnung bzw. Auszahlung erfolgt über das Finanzamt, meist im Zusammenhang mit der nächsten Ertragsteuererklärung.

Rechenbeispiel (Praxis):

Steuernachzahlung 100.000 €, festgesetzte Forschungszulage 200.000 € →
100.000 € werden verrechnet, der Rest (100.000 €) wird ausgezahlt.

Praxisbeispiel: Mehrjahresprojekt & rückwirkender Mittelabruf

Beispiel: Vorhaben läuft über 2023, 2024 und 2025. Nach Erhalt der Bescheinigung können die Mittelabrufe für die abgelaufenen Wirtschaftsjahre gestellt werden – typischerweise im Rahmen der jeweils folgenden Steuererklärungen.

Welche Fristen sind der häufigste „unsichtbare“ Fallstrick?

Der häufigste unsichtbare Fallstrick ist die steuerliche Festsetzungsfrist (in der Praxis regelmäßig vier Jahre).

Wenn die Frist abläuft, können ältere Jahre trotz FuE-Inhalten faktisch verloren gehen.

Förder-Kompass-Praxisregel:
Fristen früh prüfen, besonders bei rückwirkenden Jahren oder Projektstart kurz vor Jahresende.

Was passiert, wenn Stammdaten im Portal / ELSTER nicht passen?

Stammdaten werden oft aus ELSTER übernommen und sind im Portal nicht immer frei editierbar. Falsche Daten können Rückfragen, Verzögerungen oder Umwege auslösen.

Praxisregel (Förder-Kompass):
Zugang/Zertifikat, Zuständigkeiten und Stammdaten früh prüfen – das ist ein schneller, aber sehr wirksamer „Fehlervermeider“.

Ablauf der Förderberatung & Zusammenarbeit mit Förder-Kompass

Nach welchem Prüfschema für die Auswahl des Förderinstruments gehen Sie bei Förder-Kompass vor?

Förder-Kompass nutzt ein festes Prüfschema, das zuerst nach dem Zeitpunkt Ihrer Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) unterscheidet. Der Grund: Die steuerliche Forschungszulage (FZulG) eignet sich besonders, wenn FuE bereits stattgefunden hat oder laufend dokumentiert wird, während Zuschussprogramme (z. B. ZIM oder Innovationsförderprogramme der Länder) typischerweise vor Projektstart strukturiert werden müssen und häufig höhere Fördersätze bieten – aber auch strengere Prozesslogiken haben.

Prüfschema Förder-Kompass:
Wenn FuE-Arbeiten in der Vergangenheit liegen → FZulG.
Wenn FuE-Arbeiten in der Zukunft liegen → 1) Länderprogramme, dann 2) ZIM, dann 3) FZulG.

Schritt 1: Liegen Ihre FuE-Arbeiten in der Vergangenheit?

Wenn Ihre FuE-Arbeiten (z. B. Entwicklung, Tests, Iterationen, Prototypen) bereits in abgeschlossenen Wirtschaftsjahren stattgefunden haben, ist die Forschungszulage nach FZulG in der Regel der schnellste und robusteste Pfad. Förder-Kompass prüft hier vor allem, ob die technische Begründung BSFZ-tauglich ist und ob die steuerlichen Rahmenbedingungen (z. B. Fristen, Nachweise, Zuordnung der FuE-Stunden und Kosten) sauber abbildbar sind.

Schritt 2: Liegen Ihre FuE-Arbeiten in der Zukunft?

Wenn Ihre FuE-Arbeiten geplant sind (Projektstart steht bevor oder startet gerade), priorisiert Förder-Kompass Förderinstrumente nach dem erwartbaren Fördersatz, der Finanzierungslogik und der Projektstruktur.

2.1 Zuerst: Innovationsförderprogramme der Länder

Innovationsförderprogramme der Bundesländer bieten häufig höhere Fördersätze als die steuerliche Forschungszulage, sind dafür aber meist stärker an Förderlogik gebunden (z. B. Projektstart erst nach Antrag, formale Meilensteine, detaillierte Kostenpläne). Förder-Kompass prüft, ob Ihr Vorhaben zur Landeslogik passt und ob die erwartete Förderung den zusätzlichen Prozessaufwand rechtfertigt.

2.2 Danach: ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand)

Wenn Länderprogramme nicht optimal passen oder die Programmlogik nicht zu Ihrem Vorhaben passt, prüft Förder-Kompass ZIM. ZIM ist häufig attraktiv, weil es projektförmig hohe Zuschüsse ermöglichen kann und Kooperationen (z. B. mit Hochschulen) strategische Vorteile bringen. Besonders relevant: Hochschulpartner-Anteile können zu 100 % gefördert werden, während Unternehmensanteile typischerweise anteilig gefördert werden.

2.3 Wenn beides nicht passt: FZulG

Wenn weder Länderprogramme noch ZIM die richtige Logik bieten oder wenn Sie eine robuste, wiederholbare Struktur bevorzugen, ist die Forschungszulage nach FZulG die Alternative. Sie ist weniger abhängig von Förderrichtlinien einzelner Programme und passt besonders gut, wenn Ihr Unternehmen FuE-Lohnkosten trägt und die FuE-Arbeiten gut dokumentierbar sind. Sie ist im Vergleich zu ZIM einfacher zu beantragen.

Was macht eine Förderberatung bei der Forschungszulage wirklich – und warum ist das mehr als „Formulare ausfüllen“?

Bei der Forschungszulage ist Förderberatung vor allem Übersetzungsarbeit:

  • aus Ihrer technischen Realität (Tests, Iterationen, Fehlversuche) wird eine prüffähige FuE-Argumentation für die BSFZ
  • daraus wird eine nachweisfeste Kosten- und Nachweislogik für das Finanzamt (zweistufiges Verfahren)

In der Praxis entscheidet genau diese „Übersetzung“ oft über Nachfragen vs. schnelle Bescheinigung – und später über Kürzungen vs. volle Anerkennung.

Kann der Berater den BSFZ-Antrag für uns einreichen?

Nein. Der BSFZ-Antrag muss durch den Anspruchsberechtigten (Ihr Unternehmen) im Portal eingereicht werden. Eine Förderberatung kann unterstützen, vorbereiten und reviewen – aber nicht „anstelle“ des Unternehmens als Antragsteller auftreten.

👉 Bei Förder-Kompass ist das Standard: Wir liefern die fertige, prüfbare Vorlage – eingereicht wird durch Sie.

Wie läuft ein typisches Forschungszulage-Projekt mit Förder-Kompass ab?

Ein praxiserprobtes 6-Phasen-Modell (je nach Komplexität schneller oder ausführlicher):

  1. Erstcheck & Fit-Entscheidung (Scope & Förderfähigkeit)
  2. Kick-off & Rollen/Datenklärung (Tech, PM/Ops, Finance/Steuer)
  3. FuE-Scoping & Vorhabenschnitt (Vorhaben sauber trennen)
  4. Doc-Pack & Beweisführung (Stand der Technik, Methodik, Risiken, Nachweislogik)
  5. BSFZ-Antrag: Draft → Review → Einreichung (durch Sie)
  6. Steuerteil: Finanzamt/ELSTER + jährliche Routine bei mehrjährigen Vorhaben
Welche internen Personen sollten beim Kick-off dabei sein?

Aus Erfahrung funktioniert es am besten mit drei Rollen:

  • Technik/Entwicklung („Maschinenraum“)
  • Projektleitung/Operations
  • Finance/Steuer/Controlling

Der „Maschinenraum“-Part ist besonders wichtig, weil BSFZ-Gutachter technische Substanz bewerten – nicht nur Management-Sprache.

Was sind die wichtigsten Outputs, die wir am Ende der Beratung bekommen sollten?

Gute Beratung liefert nicht nur Text, sondern Artefakte, die später bei Nachfragen und im Steuerteil tragen. Bei Förder-Kompass sind das typischerweise:

  • FuE-Kern-One-Pager pro Vorhaben (Problem, Stand-der-Technik-Lücke, Unwägbarkeit, Weg)
  • Vorhabenschnitt & Vorhabensstruktur (A/B/C, Laufzeiten, Wirtschaftsjahre)
  • Arbeits-/Methodenplan (Iterationen, Tests, Messgrößen, Abbruchkriterien)
  • Abgrenzung FuE vs. Nicht-FuE (damit PM/Zertifizierung/Patent nicht „reinzieht“)
  • Nachweis-Setup (minimalistisch, aber konsistent)
Was müssen wir als Unternehmen vorbereiten, damit es schnell geht?

Wenn Sie diese Dinge vorbereitet haben, wird der Prozess deutlich schneller:

  • kurze Projektübersicht (Ziel, aktuelle Lösung, warum reicht sie nicht?)
  • Liste der beteiligten Personen + grobe Aufwandsanteile
  • vorhandene Doku: Tickets, Testprotokolle, Git/Commits, Spezifikationen
  • grobe Kostenübersicht (Löhne, externe Leistungen, ggf. Wirtschaftsgüter)

👉 Wichtig: Bei der Projektbeschreibung erfordert kurze und präzise Texte.

Welche typischen Zeit-Fallstricke gibt es in der Zusammenarbeit?

Ein echter Praxis-Fallstrick ist die Portal-/ELSTER-Organisation: Wenn ELSTER-Zertifikat/Portalzugänge fehlen oder Stammdaten nicht passen, kostet das Zeit – besonders kritisch, wenn zum Jahresende noch Fristen gesichert werden sollen.

Wie läuft die Antragserstellung konkret – schreibt der Berater „für uns“?

In der Praxis ist es am stabilsten als Iterationsprozess:

  • Förder-Kompass erstellt die Vorhabenbeschreibung (BSFZ-Logik, klare Beweisführung)
  • Ihre Technik/Entwicklung prüft: fachlich korrekt?
  • Finance/Steuer prüft: plausibel, zuordenbar, nachweisfähig?
  • Finalisierung → Einreichung im BSFZ-Portal durch Sie
Wie unterstützt Förder-Kompass bei Nachforderungen oder Ablehnungen?

Nachforderungen sind normal. Entscheidend ist:

  • genau die Frage beantworten (nicht „mehr Text“)
  • technische Unwägbarkeit/Methodik präzisieren
  • Argumentation konsistent versionieren

Gutachter sind Menschen – Widerspruch kann sinnvoll sein, wenn fachlich sauber nachgelegt wird.

Wie arbeitet ihr mit unserem Steuerberater zusammen?

Die Forschungszulage ist zweistufig: BSFZ bescheinigt FuE, Finanzamt prüft Kosten/Zuordnung/Nachweise und verrechnet/erstattet. Darum ist die Zusammenarbeit oft ein Dreieck:

  • Förder-Kompass: FuE-Logik, Argumentation, Nachfragenstrategie
  • Unternehmen: „Was ist passiert?“ (technische Realität, Doku, Zeiten)
  • Steuerberater/Finance: Ansatzfähigkeit, Nachweise, Antrag im Steuerverfahren

Wir haben darüber hinaus einige Kooperationen mit Steuerberaterkanzleien, mit denen wir im Auftrag deren Mandanten FuE-Projekte in der Forschungszulage beantragen.

Welche Vergütungsmodelle gibt es beim Förder-Kompass?

Für die Förderberatung zur Forschungszulage (FZulG) berechnen wir eine einmalige Aufwandspauschale von 500 € sowie eine erfolgsbasierte Vergütung von 12,5 % der bewilligten Forschungszulage. Die Aufwandspauschale wird später mit der erfolgsbasierten Vergütung verrechnet.

Sollte die Forschungszulage abgelehnt werden, wird die erfolgsabhängige Vergütung nicht berechnet. Im Einzelfall ist zu prüfen, welche Ablehnungsgründe vorlagen und wer diese verschuldet hat (z. B. fahrlässiges Verstreichenlassen von Fristen, unvollständige Angaben etc.).

Die Förderberatung für andere Förderprogramme der Innovationsförderung ist davon abweichend und kann in der Preisliste des Förder-Kompass nachgelesen werden.

Welche Best Practices machen die Zusammenarbeit besonders reibungslos?

Vier praxiserprobte Punkte:

  • Single Source of Truth je Vorhaben (lebendes Dokument, Änderungen versioniert)
  • Zeiterfassung minimalistisch, aber ab Tag 1 konsistent (nicht „perfekt“, sondern prüfbar)
  • Nachforderungs-Playbook vor Einreichung (wer ist verfügbar, Review-Ablauf, Fristen)
  • Fristenstrategie (rechtzeitig handeln, nicht erst „kurz vor Jahresende“)
Woran erkenne ich eine gute Förderberatung – und welche Red Flags gibt es?

Green Flags:

  • nachweisliche Praxiserfahrung mit der Innovationsförderung
  • klare Trennung BSFZ-Logik vs. Finanzamt-Logik
  • insistiert auf „Maschinenraum“-Input (technische Tiefe)
  • liefert Artefakte (Doc-Pack), nicht nur „Text“
  • sagt auch mal: „So ist es nicht FuE – wir müssen den Scope neu zuschneiden.“

Red Flags:

  • „Wir rechnen nur per Aufwandspauschale ab“ (das Erfolgsrisiko liegt dann bei Ihnen)
  • „Wir machen alles ohne euch“ (unrealistisch, weil Input & Einreichung beim Unternehmen liegt)
  • „Kein Problem, wir erfinden das passend“ → hochriskant (Steuer-/Subventionsbetrug)
  • Problematisch ist auch, wenn der Förderberater keine Unterstützung für Nachforderungen anbietet oder keine Zusammenarbeit mit Steuerberatern anbietet.
Wie starten wir am schnellsten – was passiert im Erstgespräch?

Im Erstgespräch klären wir bei Förder-Kompass typischerweise:

  • Gibt es einen klaren FuE-Kern (Stand der Technik → Wissenslücke → Unwägbarkeit → Methodik)?
  • Welche Jahre/Vorhaben sind betroffen (Rückwirkung/Planung)?
  • Welche Kostenarten sind realistisch (Lohn, Auftragsforschung, ggf. AfA, später Pauschale)?

Das Ziel: eine belastbare Fit-Entscheidung – ohne „alles irgendwie FuE framen“.

Bieten Sie auch Förderberatung zu anderen Förderprogrammen?

Ja. Förder-Kompass berät nicht nur zur Forschungszulage, sondern auch zu weiteren Förderprogrammen. Auf Förder-Kompass finden Sie unsere Förderbereiche (z. B. Wachstum, Nachhaltigkeit, Innovation, Digitalisierung).

Grundsätzlich decken wir auf Anfrage auch weitere Programme ab – sprechen Sie uns einfach an, dann prüfen wir das passende Förderinstrument für Ihr Vorhaben.

Was hat die Webseite forschungszulagenantrag.de mit dem Förder-Kompass zu tun?

forschungszulagenantrag.de ist eine spezialisierte Seite für das Förderprodukt Forschungszulage (FZulG) mit vielen Detailinformationen, Praxisbeispielen und Fallstricken.

Die Leistung wird durch das Team von Förder-Kompass erbracht. Weil die Forschungszulage in der Förderberatung immer wichtiger wird und stark nachgefragt ist, gibt es dafür eine eigene Website.

Ablauf Antragsprojekt Forschungszulage

Der dargestellte Ablauf verdeutlicht die einzelnen Schritte unseres Vorgehens: von der ersten Einschätzung Ihres Vorhabens über Workshops und Abstimmungen bis zur Einreichung des Antrags und dem späteren Förderzufluss.

Forschungszulage schnell berechnen – in 2 Minuten

Forschungszulage – unverbindliche Ersteinschätzung

Sie möchten wissen, welche Forschungszulage (FZulG) für Ihr Unternehmen grundsätzlich möglich ist? Mit unserem Forschungszulagenrechner erhalten Sie in wenigen Minuten eine kostenlose und anonyme Ersteinschätzung zur potenziellen Förderhöhe.

Der Forschungszulagenrechner berücksichtigt typische Parameter der Forschungszulage (FZulG) für einen Schnellcheck:

  • Anzahl der an Forschungs- und Entwicklungsarbeiten beteiligten Mitarbeitenden
  • zeitlicher Anteil der FuE-Tätigkeiten je Person (Voll- / Teilzeit, Mischrollen)
  • geschätzte interne FuE-Personalkosten (Löhne / Gehälter)
  • optionale Berücksichtigung externer Entwicklungs- und Forschungsleistungen
  • Projektstart und Förderzeitraum (inkl. rückwirkender Betrachtung bis zu vier Jahre)
  • Vorliegen technischer Unsicherheiten bzw. offener technischer Fragestellungen
  • Risiko- und Erkenntnischarakter des Projekts (kein rein wirtschaftliches Risiko)

Als Ergebnis erhalten Sie eine realistische Größenordnung der möglichen Forschungszulage auf Basis der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Praxis-Hinweis von Förder-Kompass:
Der Rechner dient der Orientierung. Ob und in welcher Höhe die Forschungszulage tatsächlich ausgezahlt wird, hängt später von zwei Faktoren ab: der fachlichen FuE-Bewertung durch die BSFZ sowie der kosten- und nachweisbezogenen Prüfung durch das Finanzamt.

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